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Wege zur Psychotherapie

Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren, sowie junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren.  Der Psychotherapeut kann direkt aufgesucht werden. Zunächst wird im Rahmen einer Sprechstunde abgeklärt, ob eine Psychotherapie oder auch andere Maßnahmen der Kinder-und Jugendhilfe indiziert sind. Nach der Diagnostik wird entschieden, welche Form der Psychotherapie in Betracht kommt. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten: 

  • Akuttherapie:       12 Einzelstunden + 3 Elternstunden

  • Kurzzeittherapie:  24 Einzelstunden + 6 Elternstunden

  • Langzeittherapie: Dauer ein bis drei Jahre

Kostenträger sind gesetzliche und private Krankenkassen. Für eine Langzeittherapie wird über das Gutachterverfahren zunächst ein Antrag bei den gesetzlichen Krankenkassen gestellt. Privat versicherte Patienten müssen im Vorfeld abklären, welche Unterlagen zur Beantragung einer Psychotherapie nötig sind. Bitte haben Sie Verständnis, dass nach Abklärung in einer Sprechstunde bis zur Aufnahme einer Psychotherapie meist eine Wartezeit von ca. 2-4 Monaten eingeplant werden muss. 

Eine psychotherapeutische Praxis ist keine Bestellpraxis. Daher ist es während laufender Therapien wichtig, die Therapiestunden regelmäßig wahrzunehmen und nur in ganz zwingenden Fällen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Bei kurzfristigen Absagen muss aus praxisorganisatorischen Gründen eine Ausfallsgebühr berechnet werden. 

Sprechstunden: Relativ zeitnah kann über das Psychotherapeutennetzwerk Rosenheim eine Sprechstunde belegt werden: Dieses ist zu folgenden Zeiten unter der Telefonnummer 08031/ 5818432 erreichbar.

  • Dienstag :        07.30 Uhr bis 10.00 Uhr

  • Mittwoch:         15.30 Uhr bis 18.00 Uhr

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